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schwarz
Guest
Hallo,
wir spielen mit dem Gedanken eine Kulturdenkmal zu kaufen. Es handelt sich um einen ehemaligen Gutshof mit Nebengebäuden. Das Wohnhaus ist als Kulturdenkmal eingetragen, für die Nebengebäude besteht glaube ich Ensembleschutz.
Das Wohngebäude steht seit 10 Jahren leer und ist in der Zwangsverwaltung, schwere Schäden sind nicht bekannt. Das Wohnhaus wurde innen ziemlich verbastelt, nur die Treppe, Fenster und ein paar Türen sind original, der Rest Neuzeitlich.
Mich würde jetzt interessieren, in wieweit Auflagen für den Innenausbau bestehen.
Kann ich die ganzen Neubauten Innen ohne Genehmigung des Denkmalamtes abreissen?
Kann ich Raumaufteilung verändern?
Alles was alt ist, möchten wir gerne aufarbeiten und erhalten, aber bei der Innengestaltung hätten wir gerne "freie" Hand.
Darf das Aussehen der Nebengebäude verändert werden, z.b. durch den Einbau eines Tores?
Danke für Eure Antworten.
gruss
wir spielen mit dem Gedanken eine Kulturdenkmal zu kaufen. Es handelt sich um einen ehemaligen Gutshof mit Nebengebäuden. Das Wohnhaus ist als Kulturdenkmal eingetragen, für die Nebengebäude besteht glaube ich Ensembleschutz.
Das Wohngebäude steht seit 10 Jahren leer und ist in der Zwangsverwaltung, schwere Schäden sind nicht bekannt. Das Wohnhaus wurde innen ziemlich verbastelt, nur die Treppe, Fenster und ein paar Türen sind original, der Rest Neuzeitlich.
Mich würde jetzt interessieren, in wieweit Auflagen für den Innenausbau bestehen.
Kann ich die ganzen Neubauten Innen ohne Genehmigung des Denkmalamtes abreissen?
Kann ich Raumaufteilung verändern?
Alles was alt ist, möchten wir gerne aufarbeiten und erhalten, aber bei der Innengestaltung hätten wir gerne "freie" Hand.
Darf das Aussehen der Nebengebäude verändert werden, z.b. durch den Einbau eines Tores?
Danke für Eure Antworten.
gruss