Nach der EnEV-Novelle ist vor der EnEV-Novelle

Diskutiere Nach der EnEV-Novelle ist vor der EnEV-Novelle im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Am 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten - siehe auch Beitrag "Am 1.10. ging's los: Wer braucht welchen...
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Am
1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten -
siehe auch Beitrag "Am 1.10. ging's los: Wer braucht welchen Energieausweis und ab wann?".
Doch die nächste Novellierung ist schon in Sichtweite. Sie soll laut
Gebäude-Energieberater (Gentner Verlag) verschärfte Höchstwerte für die
energetische Qualität von Gebäuden und einen gestärkten Vollzug bringen.



Die Regierung hat am 23. und 24. August bei der Kabinettsklausur
in Meseberg "Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm"
vereinbart. Die konkreten Inhalte sollen laut Aussage von Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel bereits bis Anfang Dezember ausgestaltet sein: "Wir wollen, dass
die Einzelpunkte als Gesetzespaket noch vor der Klimaschutzkonferenz auf Bali
vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht werden."



Das Eckpunkte-Papier beinhaltet auch Aussagen zur
Energieeinsparverordnung. Danach entspricht der energetische Standard von
Gebäuden, der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben ist, nicht
mehr dem Stand der Technik. Ziel ist es, die energetischen Anforderungen an
Gebäude in Stufen dem Stand der Technik und der Energiepreisentwicklung
anzupassen. Ab dem Jahr 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst
weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein. Deshalb sollen die
Anforderungen einer EnEV-Novelle in 2008/2009 um durchschnittlich 30 Prozent
verschärft werden, bis 2012 nochmals um dieselbe Größenordnung.



Offensichtlich ist es auch bis zur Regierung vorgedrungen, dass
die konsequente Umsetzung der EnEV zu wünschen übrig lässt. Denn als weitere
Maßnahmen sind aufgeführt: "Stärkung des Vollzugs durch Intensivierung privater
Nachweispflichten (z.B. Fachunternehmerbescheinigungen). Die Einführung
einheitlicher Bußgeldvorschriften für Neu- und Altbauanforderungen wird
angestrebt."



"Die EnEV 2007 ist ein Verordnungsstand für kurze Zeit", so
kommentierte Horst-P. Schettler-Köhler, Referatsleiter im Bundesamt für Bauwesen
und Raumordnung (BBR), die derzeitigen Entwicklungen bei einer Tagung der
Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. (VdZ). Durch den
Bericht des Weltklimarates und das Klimapaket der Bundesregierung werde die EnEV
2007 schon früher abgelöst, als das zunächst geplant war.



Dabei sollen nicht nur die energetischen Anforderungen bei
Neubau- und Bestandsmaßnahmen verschärft, sondern auch
Nachrüstungsverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden ausgeweitet werden. Derzeit
lässt das BBR für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
verschiedene Voruntersuchungen für die nächste EnEV-Novelle durchführen.
Untersucht wird z.B. die Wirtschaftlichkeit für das künftige Anforderungsniveau
und messtechnische Verfahren zur Heizungsinspektion. Außerdem wird ein Normteil
bzw. Beiblatt zur DIN V 18599 für Wohngebäude konzipiert.



effizienz.forum in Stuttgart



Mehr zur Weiterentwicklung der EnEV verspricht das
effizienz.forum am 8./9. November im Rahmen des Vortrages
"Energieeinsparverordnung 2007, 2008, 2009: Die nächste Novellierung wirft ihre
Schatten voraus".



Weitere Themen der Kongressmesse für energieeffizientes Planen,
Bauen und Sanieren:



  • Energieeffizienz und erneuerbare Energien - Schlüssel zum Klimaschutz
  • Motive für energiesparende Sanierungsmaßnahmen - Was hemmt, was
    motiviert Bauherrn?
  • Energie- und Kosteneffizienz von energiesparenden
    Modernisierungsmaßnahmen - Was rechnet sich wann?
  • Praxisbeispiel

    Faktor 10
     - So bringt man Bestandsgebäude auf ein Zehntel des
    Energiebedarfs
  • Energiekonzept für ein bestehendes Verwaltungsgebäude - Was sollte
    genutzt, was ausgetauscht werden?
  • Energieagenturen und Energieberater - Kooperation statt Konkurrenz-
    Networking am Beispiel der eza!
  • Das Vor-Ort-Beratungsprogramm des BAFA - Was Sie schon immer über die
    Abwicklung wissen wollten
  • Expertengespräch KfW-Programme-Tipps und Ratschläge, die nicht in den
    Merkblättern stehen
  • Expertengespräch Haftung: Antworten zu Rechtsfragen rund um die EnEV

siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="EnEV-Novelle, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Gebäude-Energieberater, Energiepreisentwicklung, effizienz.forum, energieeffizientes Planen, Bauen, Sanieren, Energieeffizienz" width="4" height="4" border="0">




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